Um den Erhalt eines Vermögens abzusichern, setzen mehr und mehr Familien auf das Instrument der Familienstiftung. Diese besondere Art der Stiftung übernimmt die Eigentümerschaft über ein Vermögen. Dabei ist die Errichtung der Familienstiftung nur der Schlusspunkt einer gelungenen Gesamtkomposition. Es kommt stark auf den individuellen Analyse- und Planungsprozess und die Wünsche und Ziele des Stifters und der Familie an. Dann entfaltet die Familienstiftung ihre gesamte Kraft als Hüterin gewachsener Werte, sowohl materiell als auch immateriell.
Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft UnternehmerKompositionen GmbH aus Meerbusch bei Düsseldorf. Sie ist etablierte Spezialdienstleisterin für die rechtlich, steuerlich und strategisch tragfähige Errichtung von Familienstiftungen als Instrument einer zukunftsorientierten Eigentümerstruktur. www.unternehmerkompositionen.de
In Deutschland lebt eine wachsende Anzahl an Familien, die über substanzielle Vermögenswerte über alle Anlageklassen hinweg verfügen: Unternehmen/Beteiligungen, Immobilien, Wertpapiere etc. Zugleich gehen sehr viele dieser Familien mit ihrem Vermögen sehr diskret um. Sie zeigen es ungern in der Öffentlichkeit und versuchen, die erarbeiteten/ererbten Vermögenswerte bestmöglich zu schützen und für die kommenden Generationen zu sichern. Für sie kommt die transgenerationale, zukunftsorientierte Eigentümerstruktur weit vor dem Verbrauch des Vermögens für private Zwecke.
Eigentümer setzen viel daran, dass das Familienvermögen nicht zersplittert oder geschädigt werden kann – weder durch Streitigkeiten, nachteilige Schenkungen/Erbschaften, feindliche Übernahmen, Scheidung oder ungünstige steuerliche Lösungen noch aus Angst vor Verantwortung. Daher steht für diese Familien der Begriff der „Asset Protection“ ganz vorne, also der umfassende Vermögensschutz. Ziel ist, eine Brandmauer ums Vermögen zu ziehen und Weiterentwicklung und Erhalt des Vermögens auf einer stabilen Basis zu ermöglichen. Das spielt besonders bei komplexen betrieblichen beziehungsweise in Gesellschaften gebundenen Vermögen eine herausragende Rolle. Was passiert, wenn sich kein Gesellschafter-Nachfolger findet oder die Erben unvorteilhaft mit den erworbenen Anteilen umgehen? Diese Sorgen haben viele Unternehmer und Investoren. Und ebenso wichtig ist es vermögenden Familien, den inneren Frieden über die verschiedenen Stämme und Generationen hinweg zu erhalten.
Umfassende Schutzfunktion: Eine Stiftung gehört nur sich selbst
Um den Erhalt eines Vermögens abzusichern, setzen mehr und mehr Unternehmerfamilien auf das Instrument der Familienstiftung. Dabei geht es vor allem darum, Vermögenswerte jeder Art hinter eine Brandmauer zu bringen, um größtmöglichen Schutz zu gewährleisten. Die Familienstiftung als selbstständiges Rechtsinstitut übernimmt die Eigentümerrolle über ein Vermögen, sodass grundsätzlich keine Vermögenswerte veräußert werden können. Aber zugleich wird die Ausschüttungspraxis so geregelt, dass die Familie und andere Begünstigte von den Gewinnen aus einem Unternehmen oder Investment-Portfolio profitieren. Und zwar so, wie der Vermögenseigentümer es in der Stiftungssatzung definiert hat.
Die Familienstiftung ist ein Instrument, das den angestrebten Erhalt über die Generationen hinaus ermöglicht, auch unter operativer Fremdführung. Diese besondere Art der Stiftung übernimmt die Eigentümerschaft über ein Vermögen – zum Beispiel Unternehmensanteile – und sichert dieses innerhalb einer individuell stimmigen Struktur dauerhaft ab.
Die Ebene des operativen Unternehmens kann unverändert bestehen bleiben. Insbesondere hat die Errichtung einer Familienstiftung keinen Einfluss auf bestehende Kreditvereinbarungen mit finanzierenden Banken. Die Vertragsverhältnisse bleiben unverändert. Auch die Bank profitiert von der Fortführung des Unternehmens unter dem Dach der Stiftung, da das Unternehmen als Kreditnehmer aus sämtlichen Risiken des Privatvermögens gelöst wird.
Das Vermögen wird unter dem eigentümerlosen Dach der Familienstiftung verselbstständigt, denn eine Stiftung gehört nur sich selbst, an ihr bestehen keine vermögenswerten Mitgliedschafts- und Beteiligungsrechte. Dadurch kann ein einmal eingebrachtes Vermögen nicht zersplittert werden, indem Anteile herausgelöst oder verkauft werden. Außer, der Stifter hat dazu bestimmte Vorgaben in der Stiftungssatzung gemacht. Durch die Familienstiftung als neue Gesellschafterin schafft der Stifter-Unternehmer eine zukunftsorientierte Eigentümerstruktur, indem das Unternehmen von der Notwendigkeit eines persönlichen Gesellschafters befreit wird. Diese Struktur kann auch von einem Fremdmanagement geführt werden, das dauerhaft dem Willen des Stifters unterworfen ist.
Handlungsempfehlung: Alle maßgeblichen Personen schrittweise einbeziehen
Dabei ist die Errichtung der Familienstiftung nur der Schlusspunkt einer gelungenen Gesamtkomposition. Auch wenn es banal klingt: Es gilt, das Ziel der Vermögenssituation genau zu reflektieren und die Ausgangssituation sorgfältig zu betrachten. Dazu gehört die gesamte Klaviatur in der rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gestaltung und Strukturierung, seien es Gesellschaftsverträge, Betriebsaufspaltungen, Testamente, Eheverträge und Familienchartas oder Beteiligungsmodelle, Investmentportfolios und die Pläne zur generationsübergreifenden Führung des Familienunternehmens.
Das bedeutet: Der Person des Stifters und der Familie kommt eine grundlegende Rolle bei der Gestaltung der Familienstiftung zu – eine viel gewichtigere als bei allen anderen bekannten Rechtsformen. Bei der Familienstiftung geht es immer um Klarheit und Stabilität. Die Familie des Stifterunternehmers ist ein entscheidender Aspekt in jeder Stiftungsstrategie. Im Mittelpunkt steht, die Wünsche und Vorstellungen des Stifters hinsichtlich des Eigentums und der Familie zu erfahren und mit ihm gemeinsam ergebnisoffen seine Idee einer zukunftsorientierten Eigentümerstruktur zu erarbeiten. Das folgt dem Motto: Die Errichtung einer Familienstiftung ist ein großer persönlicher Veränderungsprozess und führt zu einer neuen Denk- und Handlungsweise bei Steuerung und Schutz eines Vermögens. Daher beruht der vorgelagerte strategische Beratungsprozess auf einer hohen und gleichsam diskreten Dialogbereitschaft und der Klärung der sozialen Beziehungen.
Die Familienstiftung eignet sich entsprechend auch dafür, einen neuen Zusammenhalt in der Unternehmerfamilie zu schaffen und alle Beteiligten an das Unternehmen anzubinden – ohne aber eine Organ- oder Gesellschafterstellung einnehmen zu müssen, wenn dies nicht gewünscht ist. Denn die Stiftung schafft verschiedene Betätigungsfelder, von der operativen Tätigkeit im Betrieb bis hin zur Vorstands- oder Beiratsfunktion innerhalb der Stiftung. Damit lässt sich die Familie nach den individuellen Vorstellungen einbinden – selbst dann, wenn die Berufung außerhalb der Stiftung und des Unternehmens liegt. Dann kann die Stiftung beispielsweise einen Zuschuss zu einer Unternehmensgründung zahlen.
Handlungsempfehlung: Den generationenübergreifenden Vermögenserhalt fokussieren
Die Klärung der sozialen Beziehungen ist daher ein entscheidendes Kriterium in der Beratung. Mandanten nutzen die Möglichkeit des Gesprächs mit einem neutralen Experten, über Familie, Zukunft und eigene Vorstellungen nachzudenken. Wer steht wie zu wem? Wer hat welche Aufgabe, welchen Platz, welche Funktion? Welche Regeln gelten innerhalb der Familie und im Umgang mit dem Vermögen? Erst durch eine offene Diskussion über die Wünsche in diesen Bereichen kann der Stifter erfahren, was ihm wirklich wichtig ist – und damit die Grundlage schaffen, über eine konkrete strukturelle Gestaltung nachzudenken. Entscheidend ist, dem potenziellen Stifter Gelegenheit zur Reflexion seiner eigenen Gedanken zu geben. Auf diese Weise entsteht ein umfassendes Gedankenbild, Unternehmen, Stiftung, Familie und Vermögen betreffend. Die steuerliche und juristische Gestaltung ist immer das Resultat der Klärung der wirklichen Wünsche des Unternehmers und sollte daher erst in einem späteren Schritt erfolgen – die fiskalischen und juristischen Details sind die Folge, nicht die Basis für die Gestaltung.
Bei der erforderlichen finanziellen Situationsanalyse und Strukturierung arbeiten die UnternehmerKompositionen als Spezialunternehmen in der interdisziplinären Projektzusammenarbeit regelmäßig mit Finanzberatern und Finanzinstituten zusammen, die ihre Kunden strukturell beraten. Auf diese Weise können optimal Erfahrungen aus der ggf. bereits langjährigen finanziellen Beratung genutzt werden und die wirtschaftliche Gestaltung kann auf dieser Basis aufsetzen. Im Idealfall entsteht so eine projektbezogene Verzahnung und Zusammenarbeit zugunsten des Kunden und der Finanzberater kann die Kundenbeziehung in einem hochwertigen Projekt weiter vertiefen.
Die zentralen Ziele einer Familienstiftung sind also letztlich nur dann zu erreichen, wenn der Stifter seine Vorstellungen von einer langfristigen Struktur in der Stiftungssatzung festhält und dabei über die eigene Lebenszeit hinausdenkt. Die Stiftung ist in der Lage, durch bestimmte satzungsgemäße Vorgaben die Unternehmenskontinuität, auch über den Tod oder das Ausscheiden des Stifters aus den Stiftungsorganen hinaus, zu sichern. Ein entscheidendes Schlagwort dabei ist die Klarheit. Eine durchdachte Stiftungssatzung schafft klare Spielregeln für die finanzielle Unterstützung der Begünstigten in Gegenwart und Zukunft. Der Stifter schreibt mit der Stiftungssatzung die Partitur. In dieser Partitur können die wesentlichen Spielregeln für den Umgang mit dem Familienvermögen langfristig geregelt werden. Die optimale Situation ist, wenn die Spielregeln von allen Mitspielern vereinbart werden. Wenn einem Beteiligten die Spielregeln „übergestülpt“ werden, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er sich dagegen wehrt. Das bedeutet: Die Stiftungssatzung ist das Ergebnis eines familieninternen, konsensualen Prozesses, der die Wünsche und Ideen der einzelnen Familienmitglieder aufnimmt und in eine rechtlich und strategisch sichere Form gießt. Dafür kann es notwendig sein, einen moderierten und strukturierten Prozess anzustoßen, aus dem am Ende die wesentlichen Inhalte für die Satzung hervorgehen.
Handlungsempfehlung: Denken in flexiblen Strukturen
Viele Unternehmer fürchten sich vor der Stiftung allein aufgrund der Stiftungsaufsicht. Sie wollen sich keinen weiteren Aufsichts- und Berichtspflichten aussetzen und nicht noch eine weitere Behörde „im Nacken“ haben. Diese Ansicht ist aber falsch. Die Stiftungsaufsicht ist keinesfalls der natürliche Feind des Stifters. Sie beaufsichtigt nämlich schlichtweg Deutschlands Stiftungen und stellt die Rechtmäßigkeit von Stiftungsgründungen und der daraus resultierenden Stiftungsgeschäfte sicher. Sie ist der „Garant des Stifterwillens“. Wer in ihr ein ausschließlich reglementierendes, mit Argusaugen überwachendes und den Stifter in seiner Freiheit einschränkendes Kontrollgremium sieht, tut ihr unrecht und wird damit auch dem eigenen Anspruch der Stiftungsbehörden nicht gerecht.
Grundsätzlich ist die Stiftung ein sehr flexibles Instrument, das zahlreiche Optionen eröffnet. Wenn die Ziele des Stifters und der Familie eindeutig formuliert sind, ist so gut wie jede strategische Gestaltung über die Familienstiftung möglich. Die Gewinne des Unternehmens können ganz nach persönlicher Vorstellung an die Familie oder auch andere Begünstigte verteilt werden. Der Stifter-Unternehmer entscheidet ganz allein, in welcher Höhe Summen an die Begünstigten gezahlt werden. Damit ist die Versorgung der Familie auch dann gewährleistet, wenn der Geschäftsführer-Gesellschafter aus dem Unternehmen ausscheidet und ein Fremdmanagement installiert wird. Die Gewinne verbleiben in der Familie, wie es auch in Alleingesellschafterstellung der Fall wäre. Auch punktuelle Finanzierungen für Ausbildung, Unternehmensgründung etc. durch die Stiftung sind immer möglich. Darüber hinaus kann die Stiftung Unternehmen, Beteiligungen und andere Vermögenswerte erwerben und verkaufen, Unternehmen gründen, Darlehen vergeben, Projekte finanzieren und Vermögensgegenstände im Sinne der Portfolioverwaltung professionell bewirtschaften. Kurzum: Die Familienstiftung ist, bei richtiger und individueller Analyse und Planung, das strategische Gestaltungsinstrument par excellence.
Handlungsempfehlung: Bandbreite im Gestaltungsspielraum ausnutzen
Stichwort Flexibilität: Die Familienstiftung ist kein monolithisches Instrument, sondern ein lebendiger unternehmerischer Kosmos, in dem wiederum unzählige rechtliche und steuerliche Gestaltungs- und Kombinationsmöglichkeiten vorhanden sind. Die Familienstiftung ist die „Top-Holding“ einer zukunftsorientierten Eigentümerstruktur und kann beispielsweise in der Form der unternehmensverbundenen Stiftung & Co. KG auftreten. In dieser Rechtsform fungiert die Stiftung zum Beispiel als einzige persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) einer Personengesellschaft; eine Rolle, die in konventionellen Strukturen sehr häufig eine GmbH einnimmt. Im Mittelpunkt steht für Unternehmen die Kombination der Eigenschaften der privatrechtlichen Stiftung mit denen der haftungsbeschränkten Kommanditgesellschaft, die die Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen ausschließt oder begrenzt. Die Stiftung als Komplementärin ist dabei privatrechtlich, das heißt eine privatnützige Stiftung, und somit rechtlich verselbstständigte Vermögensmasse, deren Vermögen zur Förderung eines vom Stifter bestimmten Zwecks dient. Sie schirmt die Risiken des Unternehmens vollständig von der Unternehmerfamilie ab, und anders als bei der GmbH & Co. KG ist die gesellschaftsrechtliche Verbindung zur Familie gelöst. Da es an der Familienstiftung keine Anteile gibt, kann es in der Insolvenz keinen Durchgriff auf dahinterstehende Gesellschafter geben.
Handlungsempfehlung: Unternehmer sind Unternehmer, weil sie unternehmen
Kein Vollblutunternehmer will nur Golf spielen. Sinnvoll sind Strukturen, die unternehmerische Tätigkeiten stärken und Teilhabe ermöglichen, auch im hohen Alter. Die Familienstiftung schafft dafür einen sicheren Rahmen. Aufgrund der verschiedenen Ebenen der unternehmensverbundenen Stiftung eröffnen sich zahlreiche Gestaltungsspielräume, die weit über die operative Geschäftsleiterfunktion hinausgehen. Neben dem Management ist die Betätigung im Vorstand der Stiftung oder im Beirat möglich, ebenso können über die Stiftung Posten geschaffen werden, die sich beispielsweise um einen bestimmten Bereich aktiv kümmern, ohne irgendwelchen gesellschafts- oder handelsrechtlichen Restriktionen zu unterliegen.
Denkbar ist dabei alles, von der Verantwortung für karitative und soziale Aktivitäten über die Weiterentwicklung und Pflege der Kunstsammlung des stiftungsverbundenen Unternehmens bis hin zu einem umfassenden gesellschaftlichen Engagement, wie das Beispiel des Vorzeigeunternehmers Reinhold Würth zeigt. Er baute ab 1958 das Schrauben-Handelsunternehmen Würth zum internationalen Marktführer in der Befestigungs- und Montagetechnik mit heute rund 77.000 Mitarbeitern auf. Bis 2008 gründete und erhielt Reinhold Würth dreizehn Museen. Darunter befinden sich das Museum Würth und die Sammlung für Schrauben und Gewinde in Künzelsau sowie die Kunsthalle Würth in Schwäbisch Hall mit moderner Kunst. Der Unternehmer hat die gemeinnützige Arbeit der Adolf Würth GmbH & Co. KG beziehungsweise der Würth-Gruppe in einer Stiftung organisiert, und das gesamte Betriebsvermögen liegt in Familienstiftungen, um dadurch eine langfristige Struktur für die vermögensrechtliche Nachfolgeregelung zu schaffen.
Fazit
Die Familienstiftung ist also eine wichtige Säule im Vermögensschutz und dazu geeignet, eine stabile Basis für die Sicherung und Entwicklung von aufgebauten Vermögenswerten zu bilden. Es ist keine andere Rechtsform bekannt, mittels derer sich ein Vermögen derart über die Generationen erhalten lässt wie mit der Familienstiftung. Die Familienstiftung bietet einen sicheren Hafen für ein Vermögen und somit die Basis für ein transgenerationales Vermögensmanagement, das die Familie eng einbindet, eine stark persönlich-menschliche Ebene besitzt und zugleich eine aufgebaute Familien- und Unternehmenskultur über die Zeit hinweg erhält. Die Familienstiftung ist damit Hüterin gewachsener Werte, sowohl materiell als auch immateriell, während Banken, Sparkassen und Volksbanken von daraus resultierenden, nachhaltigen Geschäften sowie hoher Beständigkeit in den Kreditsicherheiten profitieren können.
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Kontakt
Dirk Wiebusch
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