Die Nachfol­ge­re­gelung ist ein hochgradig emotio­nales Thema für Familien­unternehmer: In jungen Jahren möchte man davon erst mal gar nichts hören – und umso weniger, wenn die Frage der Nachfolge später akut wird. Unter­nehmer sind meist der Typ Mensch, der gerne die volle Kontrolle über sein Leben hat. Und der Tod ist einer der wenigen Aspekte des Lebens, der sich dieser Kontrolle vollständig entzieht. Doch wer ein Unter­nehmen leitet, muss sich früher oder später mit dem Thema beschäf­tigen, denn die Firma wird ihn mal überleben – genau wie die vielen Familien der Mitar­beiter, deren Wohlergehen direkt daran hängt. Ihre Aufgabe als Finanz­dienst­leister ist es, den Unter­nehmer bereits frühzeitig an seine eigene Sterb­lichkeit zu erinnern und dafür zu sorgen, dass das Unter­nehmen im Ernstfall bestehen bleiben kann. Das ist emotional nie einfach, aber es ist wichtig. Und es gibt Ihnen die Gelegenheit, Ihrem Unter­neh­mer­kunden und dessen Familie mit echtem Mensch zu Mensch (MzM) zu begegnen.

Wie die Angehö­rigen den Tod eines Unter­nehmers erleben

Sie werden sich sicher fragen: Warum müssen wir denn gerade im sich anbah­nenden Frühling über den Winter des Lebens sprechen? Das liegt vor allem daran, dass ich in meiner Funktion als Gründer und Geschäfts­führer des Instituts Für Unternehmer­Familien (IFUF) neulich im Gespräch mit einem unserer Mandanten einmal mehr mit dem gesamten emotio­nalen Ausmaß dieses Themas konfron­tiert wurde. Und diese Erfahrung möchte ich Ihnen nicht vorent­halten. Denn auch Sie als Finanz­dienst­leister werden sich irgendwann mit dem Tod von langjäh­rigen Kunden beschäf­tigen müssen. Besser, wenn Sie darauf vorbe­reitet sind.

Der Unter­nehmer, mit dem ich sprach, hatte kurz zuvor seinen Vater verloren, der einst sein ganzes Herzblut in die Gründung des Famili­en­un­ter­nehmens gesteckt hatte. Der Vater war im hohen Alter im Krankenhaus verstorben und wurde dort in seinen letzten Tagen rund um die Uhr von seinem Sohn und der Familie begleitet. In solchen Momenten erkennt man, was allen Menschen – egal ob Unter­nehmer oder nicht – wirklich wichtig ist: die Familie. Denn so wichtig, wie es dem Vater war, seine Familie um sich zu haben, so wichtig war es dem Unter­nehmer auch, dass sie in diesem Moment zusam­men­ge­halten hat. Sogar die Ex-Ehemänner und ‑Ehefrauen der näheren Verwandt­schaft hatten sich gemeldet.

Im Gespräch betonte der Unter­nehmer außerdem, wie wichtig es ihm war, dass sein Vater in Würde und Respekt sterben durfte. Er wurde im Krankenhaus in einem Einzel­zimmer unter­ge­bracht. Die Verwandten durften daher auch außerhalb der Besuchs­zeiten vor Ort sein. Das rechnet der Unter­nehmer dem Krankenhaus sowie den Pflege­rinnen und Pflegern auf der Station hoch an.

Auch von der Betreuung durch das Stati­ons­kernteam war der Unter­nehmer begeistert: Die Pflege­rinnen und Pfleger kümmerten sich rund um die Uhr um den Vater. Während der Zeit, in der er auf der Station war, entwi­ckelten sich dann auch ganz natürlich kleine Späße, die gemeinsam mit dem Vater ritual­artig wiederholt wurden. Sogar in den letzten beiden Tagen vor seinem Tod, als der Vater gar nicht mehr richtig ansprechbar war, wieder­holte das Stati­ons­per­sonal diese kleinen zwischen­mensch­lichen Rituale, um dem Vater in seinen letzten Stunden ein Gefühl der Gebor­genheit zu geben. Denn auch hier bringt es die alte Weisheit auf den Punkt: Wir kommen als Baby und gehen oft als Baby.

Als schließlich der Tod einge­treten war, änderte sich das Verhalten des Pflege­per­sonals in angemes­sener Weise – von höflichen Späßen und Zwischen­mensch­lichkeit zu profes­sio­neller, respekt­voller Distanz: Die Stati­ons­lei­terin kam ins Zimmer und fühlte den Puls. Dann nahm sie eine respekt­volle Distanz zum Bett ein und erklärte mitfühlend, aber in angemessen distan­ziertem Ton (jetzt „Sie“ statt „Du“ wie bisher), dass der Vater verstorben sei und wie der weitere Ablauf sein würde.

Dieser mensch­liche, aber eben auch respekt­volle Umgang mit dem verstor­benen Vater und den Hinter­blie­benen hatte den Unter­nehmer schwer beein­druckt. Sie können sich sicher vorstellen, wie anders seine Erfahrung gewesen wäre, wenn die Pflege­rinnen und Pfleger weiterhin Späße gemacht oder sich zu aufdringlich in die Trauer der engen Familie einge­mischt hätten. Doch das Stati­ons­per­sonal verhielt sich in dieser Situation exakt richtig – menschlich, aber profes­sionell und angemessen distan­ziert. Das ist genau der Ton, den auch Sie als Finanz­be­rater anstreben sollten. Sie werden viel Gelegenheit haben, diesen Ton zu trainieren, denn Ihre Aufgabe ist es nicht nur, sich nach dem Tod um die Nachfol­ge­re­gelung zu kümmern, sondern diese auch vorher mit dem Unter­nehmer zu besprechen. Und eventuell sogar mitten in seinen letzten Tagen und Wochen.

Vorher: Schon in den „guten Zeiten“ auf den Ernstfall vorbereiten

Sprechen Sie den Unter­nehmer frühzeitig auf die Nachfolge an. Das wird nicht jedem gefallen – dann heißt es: „Ich bin doch noch jung, warum sollten wir jetzt darüber sprechen?“ Geben Sie dem Unter­nehmer zu verstehen, dass man in guten Zeiten deutlich bessere und ratio­nalere Entschei­dungen trifft als später. Denn niemand kann vorher­sehen, ob man später überhaupt noch dazu in der Lage sein wird. Erklären Sie Ihrem Unter­neh­mer­kunden, dass eine geordnete Nachfol­ge­re­gelung Zeit benötigt, mitunter Jahre! Allein die Klärung, wer im Unter­nehmen später „das Sagen“ haben wird, kann sich hinziehen – das habe ich bereits in einem früheren Artikel im Versteher-Magazin beschrieben.

(Die 3 Sphären der Nachfolge)

Zur Vorbe­reitung auf den Ernstfall gehört auch die Klärung der Vollmachten (Firma und privat). Ein Notfall-Gremium halte ich als Voraus­planung auf alle Eventua­li­täten für äußerst sinnvoll. Zum Beispiel ein „schla­fender Beirat“, also ein Gremium aus den engsten Vertrauten in der Firma (z. B. kaufmän­ni­scher Leiter, Produk­ti­onschef etc.), den Finanz­ex­perten (Private-Banking-Berater und Firmen­kun­den­be­rater beim Finanz­in­stitut), Steuer­ex­perten (Steuer­be­rater) und Rechts­experten (Anwalt). Hier muss also möglichst früh klarge­stellt werden, wer Teil dieses Gremiums sein soll. Es wird dann einmal im Jahr (nach Erstellung des Jahres­ab­schlusses) informell zusam­men­ge­rufen, um über aktuelle Themen und die Ausrichtung der kommenden 12 bis 24 Monate zu infor­mieren und kurz zu disku­tieren. Einige Mitglieder bekommen auch Vollmachten für den Todes- oder Pflegefall des Unter­nehmers, beispiels­weise eine Geschäfts­füh­rungs­be­fugnis oder Handlungs­voll­macht. So ist gewähr­leistet, dass die Firma und die Vermö­gens­werte nach Eintritt des Ernst­falls ordnungs­gemäß weiter­ge­führt werden. Im Gegensatz zum „ordent­lichen Beirat“ tritt der „schla­fende“ erst im Ernstfall/Notfall seinen offizi­ellen Dienst an. 

(Die gekop­pelten Systeme in Familienunternehmen)

Vor dem Ernstfall sollten außerdem wichtige Fragen geklärt werden, die für die Weiter­führung des Unter­nehmens essen­ziell sein könnten:

  • Wer führt im Notfall die Geschäfte weiter? 
  • Wer hat Kontakt zu den 20 % wichtigsten Kunden, Liefe­ranten und Mitarbeitern? 
  • Gibt es einen Familienstammbaum? 
  • Gibt es eine Patien­ten­ver­fügung? Meine Empfehlung hierzu: Gremium aus Familie + Hausarzt = Emotion + Fachwissen! 
  • Gibt es eine eindeutige und unmiss­ver­ständ­liche Regelung für die Übertragung von Werten? 
  • Gibt es verläss­liche Vermö­gens­be­wer­tungen (z. B. neutrale Gutachten über eine Uni)? Wenn ja, wurden diese noch zu Lebzeiten oder beim Eintreten des Todes­falls angestellt („Gerech­tigkeit und Neutralität“)? 
  • Sind Testa­mente, Gesell­schafts­ver­träge und Eheverträge/Güterstände aufein­ander abgestimmt? Und zwar für alle (!) Betei­ligten, also auch für weitere Gesell­schafter und Familienmitglieder. 
  • Sind die (persön­lichen und unter­neh­me­ri­schen) Unter­lagen so sortiert, dass sich jemand, der sich noch nie damit befasst hat, darin einlesen kann? 

Sie haben ein wesent­liches und berech­tigtes Interesse, Ihre Unter­neh­mer­kunden konkret auf diese Themen anzusprechen – nicht nur aufgrund der Geschäfts­be­ziehung, sondern auch zum Wohl der Mitar­beiter und des fortbe­stehenden Unter­nehmens. Unter­nehmer beschäf­tigen sich nur ungern mit ihrem Lebensende – und wenn sie es tun, dann denken sie auch nicht an jede wichtige Kleinigkeit. Minder­jährige Kinder in der Erbfolge können beispiels­weise komplexe Auswir­kungen haben, wenn ihre Eltern zerstritten, geschieden oder noch nicht verhei­ratet sind und das Vormund­schafts­ge­richt invol­viert ist. Unter­nehmer sind keine Juristen und bedenken solche Details oft nicht ausrei­chend – und in ihrem direkten Umfeld gibt es auch nicht unbedingt die Spezia­listen, die sich mit solchen Themen auskennen. Für die Firma geht es schließlich lediglich darum, Maschinen zu bauen, Autos, Werkzeuge etc. Da denkt man überhaupt nicht daran, welche juris­ti­schen Details in der Zukunft noch Probleme machen könnten.

An dieser Stelle möchte ich Ihnen auch noch mal den Power-Satz für diese Situation ans Herz legen. Wenn Ihr Unter­nehmer sich nicht empfänglich für das Thema Nachfol­ge­re­gelung zeigt, dann fragen Sie ihn doch einmal: „Was wäre denn heute, wenn Ihnen gestern etwas passiert wäre?“ Wie schon des Öfteren angemerkt: „Morgen … Probesterben …“ kommt nicht so gut an wie „gestern …“. Das lässt sich mental anhand der aktuellen Faktenlage genau durch­spielen. Und dann haben auch Unter­nehmer in Abwehr­haltung schnell ein Einsehen und lassen sich darauf ein, den Ernstfall genau durchzuplanen.

Die gemeinsame Planung der Nachfolge fördert das Mensch zu Mensch

Das frühzeitige Besprechen all dieser Themen mit dem Unter­nehmer ist eine Win-win-Situation. Denn der Unter­nehmer und sein Unter­nehmen werden dadurch auf den Ernstfall vorbe­reitet – und Sie können sich durch ein effek­tives Mensch zu Mensch (MzM) einzig­artig bei ihm positio­nieren. Und auch bei seiner Familie sowie den wichtigsten Menschen im Betrieb.

Die Ausein­an­der­setzung mit diesen Themen bringt Sie schon im Vorfeld in Kontakt mit allen handelnden Personen. Insbe­sondere in den letzten Tagen des Unter­nehmers (sowie danach) hat die Familie so viel um die Ohren – da ist es oft wichtig, dass Sie als Finanz­be­rater wissen, wie alles geregelt ist. Denn zu oft kommt es vor, dass der Spruch wahr wird: „Das Leben endet nicht mit dem Tod, sondern mit dem Erbstreit.“

Die mensch­liche Seite nicht außer Acht lassen

Wenn es darum geht, wie man sich als Unter­nehmer auf den Todes- oder Pflegefall vorbe­reiten kann, dann gibt Ihnen das auch eine hervor­ra­gende Gelegenheit, die rein persön­liche Seite anzusprechen. Also einfach mal aus den Erfah­rungen anderer Unter­neh­mer­kunden zu schöpfen und dem Unter­nehmer persön­liche Tipps und Impulse zu geben. Ich erwähne in diesem Zusam­menhang immer gerne, dass auch das Privat­leben im hohen Alter geplant sein will: Setzt man sich zum Beispiel noch vor dem Todesfall zur Ruhe, dann muss nicht nur eine Nachfol­ge­re­gelung getroffen werden, sondern man muss auch wissen, was man denn nun so mit seiner Zeit anfängt.

Doch auch auf die „jungen Jahre“ kann diese Einsicht Einfluss haben. Geben Sie Ihren Unter­nehmern zum Beispiel diesen Tipp: Mit 50 geht noch vieles, vom Bergsteigen über Segel­törns und Fallschirm­springen bis zur Reise nach Neuseeland. Aber mit 70+ haben die körper­lichen Fähig­keiten nachge­lassen und vieles davon geht einfach nicht mehr. Dann sind eher nahe Reise­ziele angesagt. Viele Unter­nehmer sagen in jungen Jahren „jetzt erst mal alles für die Firma und die Familie“ und planen die großen Abenteu­er­ur­laube für später ein. Aber dann wird man älter und älter und man hat immer noch nicht alles gemacht, was man sich vorge­nommen hat. Schlagen Sie Ihren Unter­neh­mer­kunden also einfach mal vor, eine „Bucket List“ anzulegen und diese schon früh im Leben abzuarbeiten.

Ein positiver Neben­effekt: Macht der Unter­nehmer auch in jungen Jahren mal eine längere Kreuz­fahrt oder einen ähnlich umfang­reichen Urlaub (2 bis 3 Wochen sollten es schon sein), so zeigt sich sehr schnell, ob die Firma auch ohne den Chef laufen kann. Das ist nicht nur dann wichtig, wenn man mal an einen Nachfolger übergeben möchte, sondern auch ein gutes Signal an poten­zielle Käufer: „Wenn der Chef mal nicht mehr am Ruder steht, läuft der Laden trotzdem weiter!“ Das führt dann oft zu der Diskussion: Braucht es denn überhaupt (mitunter pflege­intensive) Immobilien am Ende der Schaf­fenszeit für die Alters­vor­sorge? Ja, aber nicht nur! Zudem können Immobilien ja auch ein Risiko sein. Immerhin verändert sich unser aller Anspruch ans Wohnen derzeit rasant, wie ich es bereits ausführlich in diesem gratis E‑Book für Unter­nehmer-Versteher beschrieben habe. So können Sie hervor­ragend über die Emotion zu handfesten Geschäften kommen und haben eine Mensch-zu-Mensch-Überleitung par excel­lence geschaffen!

Das Mittendrin: Was ist zu tun, wenn es bereits auf das Ende zugeht?

Egal, ob Sie einen Anruf von einem Mitar­beiter oder der Familie bekamen oder beim letzten Gespräch mit dem Unter­nehmer schon den Eindruck hatten, dass er gar nicht mehr gut aussieht: Manchmal hat man die Möglichkeit, den Sterbefall voraus­zu­sehen. Dann sollten Sie prüfen, welche Themen für die Nachfol­ge­re­gelung aktuell noch abzuar­beiten sind. Gerade jetzt ist die Überprüfung der Funkti­ons­fä­higkeit der Firma wichtig – und die Frage, wer jetzt übernimmt und damit zu Ihrem Haupt-Ansprech­partner wird. Und wer auf privater Seite über Kontroll­voll­machten etc. verfügt. Vor allem, wenn es um Kredit­enga­ge­ments in Millio­nenhöhe geht, sollten Sie hier profes­sionell handeln.

Wenn Sie den Unter­nehmer vielleicht schon viele Jahre kennen, kann das auch für Sie hart werden. Doch bleiben Sie profes­sionell! Es geht auf Ihrer Seite schließlich auch um Ihr Institut. Ich will es gar nicht schön­reden: Das kann brutal emotional werden! Wer bespricht die Zukunft des Unter­nehmens, wer überbringt Infor­ma­tionen und wie bekommt man den Unter­nehmer im Ernstfall dazu, noch auf dem Sterbebett (rechtlich unzwei­fel­hafte) Vollmachten auszustellen?

Das Nachher: Vom Ernstfall wieder ins Alltags­ge­schäft übergehen

Wenn der Todesfall einmal einge­treten ist, geht in vielen Bereichen die Arbeit erst richtig los. Auch wenn aufseiten des Unter­nehmens vielleicht schon alles geklärt ist, müssen die Hinter­blie­benen nun zahlreiche Arbeiten durch­führen. Zum Beispiel einen Toten­schein ausstellen lassen, den Todesfall an die Versi­che­rungen melden etc. Auch wenn gute und seriöse Bestatter einen Teil der Arbeiten übernehmen, bleibt für die Hinter­blie­benen noch immer eine Menge Aufgaben übrig.

Oft hat man dazu nicht viel Zeit. Deshalb bieten viele Institute Handrei­chungen, anhand derer man das Thema mit der Familie besprechen kann: Was muss sofort nach dem Todesfall erledigt werden, was bis 24 Stunden danach, was bis 48 Stunden danach, was hat eventuell noch einen Monat Zeit? Solche Listen zeigen aber oft nur an, was genau zu tun ist – nicht, wer dafür zuständig ist. Das muss noch zusätzlich geklärt werden. Daher mein Tipp: Schauen Sie sich Ihre hausei­genen Check­listen für diesen Fall an und optimieren Sie diese. Eine Rubrik mit „wer es macht“ ist enorm wichtig. So behalten die Angehö­rigen den Überblick und Sie bleiben als Tippgeber positiv in Erinnerung.

Sprechen Sie Ihre Liste im Detail mit der Familie durch – idealer­weise bereits vor dem Tod des Unter­nehmers, aber auf jeden Fall danach. Und sprechen Sie dabei auch die Frage an, wer für was davon verant­wortlich ist. Das ist keines­falls pietätlos – die Familie wird nach dem Todesfall so viel zu tun haben, dass sie in ihrer Trauer dankbar über jeden ist, der sie mit leicht zu befol­genden Hilfe­stel­lungen unter­stützt. Ihre Rolle ist hier das, was sich die Pflegerin aus der Geschichte zu Anfang dieses Artikels zu Herzen genommen hat – so, wie es kompe­tente Ärzte, Priester und Hospiz­mit­ar­beiter ebenfalls tun: mitfühlen ja, mitleiden nein.

Sichern Sie die Nachfolge recht­zeitig ab

Zum Schluss möchte ich noch einmal den Unter­nehmer zu Wort kommen lassen, dessen Geschichte Anlass zu diesem Artikel gegeben hat. Im Gespräch über den Tod seines Vaters sagte er zu mir noch etwas, was den emotio­nalen Ausnah­me­zu­stand gut wider­spiegelt, in dem sich viele Familien während und nach dem Tod eines geliebten Menschen befinden – ob Unter­nehmer oder nicht: „Niemand, der noch nicht in so einer Situation war, dass er 48 Stunden am Bett eines sterbenden geliebten Menschen saß, kann nachvoll­ziehen, welches Leid Sterbende und deren Familie erleiden mussten während der Corona-Vorschriften-Zeiten.“ Wenn schon nichts anderes, so haben uns die Corona-Vorschriften zumindest gezeigt, in welcher Angst, Hilflo­sigkeit und unter welchen Schmerzen Menschen sterben müssen, wenn ihre Familien sie nicht begleiten können. Selbst bei den Familien, die ihre Liebsten gar nicht oder nur begrenzt besuchen durften, sitzen Schmerz, Trauer, Hilflo­sigkeit und Wut weiterhin tief. Weil sie nie die Möglichkeit hatten, sich zu verab­schieden. Und nicht zuletzt wurden auch die Pflege­rinnen und Pfleger trauma­ti­siert, die selbst unter konstanter Angst vor Anste­ckung in den letzten Minuten bei den Sterbenden waren, um ihnen wenigstens etwas Würde zu verleihen. Und die nachher eventuell noch die Wut der Verwandten ertragen mussten.

Daran sehen wir einmal mehr, was für ein emotio­nales Thema der Tod ist und wie wichtig es deshalb ist, Themen wie Testament, Vollmachten und Vermö­gen­s­transfer möglichst frühzeitig anzupacken. Weder die Verwandten noch Berater wie Sie möchten diese Themen in den emotio­nalen letzten Tagen zusätzlich durch­gehen müssen. Begegnen Sie dem Tod des Unter­neh­mer­kunden mit Würde, Respekt und Mitgefühl – mehr Mensch zu Mensch können Sie dem Unter­nehmer und seinen Hinter­blie­benen gar nicht schenken. Und ein letzter Rat noch an Ihre Unter­neh­mer­kunden, aber auch an Sie: Ein Unter­nehmer fasste es für mich mal so zusammen: „Kümmern Sie sich immer um Ihre Familie. Nur so ist in Ihren letzten Tagen auf der Welt der Raum mit geliebten Menschen gefüllt.“

Kontakt

Dirk Wiebusch
info@ifuf.de

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