Im ersten Teil dieser Serie haben wir uns mit der Frage beschäftigt, für was der Unter­neh­mer­kunde eigentlich in der Beratung bezahlt. Vor über 30 Jahren war das noch die Infor­ma­ti­ons­asym­metrie. Banken hatten den exklu­siven Zugang zu Infor­ma­tionen und Märkten. Darum konnten sie die Preise bestimmen. Danach kam die Verar­bei­tungs­asym­metrie, als Unter­nehmer nunmehr die reinen Infor­ma­tionen und den Zugang unabhängig bekommen konnten, aber nicht die dazuge­hörige Struk­tu­rie­rungs- und Einord­nungs­leistung. Dank genera­tiver KI sind wir heute in einer Situation, in der eigentlich nur noch die Urteils­asym­metrie bleibt. Doch was ist der Unter­nehmer bereit, dafür noch zu bezahlen?

Die Urteils­asym­metrie erfordert eine angemessene Preisgestaltung

Zwischen beratenden Banken und Direkt­banken haben Unter­neh­mer­kunden heute die Möglichkeit, sich günstig Zugang zu den Märkten zu verschaffen, Aktien­kurse und Geschäfts­be­richte direkt einzu­sehen und diese per KI vollau­to­ma­tisch zusam­men­fassen und einordnen zu lassen. Damit schrumpft auch die Grundlage für die Preis­ge­staltung der Banken. Erinnern Sie sich noch an den Unter­nehmer aus dem Maschi­nenbau-Bereich aus dem ersten Teil dieser Artikel­serie? Der Unter­nehmer, der mich vor 30 Jahren fragte, warum er denn für den Kauf von 500 Daimler-Aktien eigentlich mehr zahlen sollte als für den Kauf von 50? Er hätte heute alle Werkzeuge an der Hand, um diesen Einkauf ganz selbst­ständig zu tätigen, von der Recherche und Daten­struk­tu­rierung durch KI bis zur eigent­lichen Trans­aktion über ein Trading-Portal.

Doch dann fehlt ihm womöglich ein Mehrwert, den ihm seine KI nicht bieten kann: die Fähigkeit, aus den vorhan­denen struk­tu­rierten Daten die richtigen Entschei­dungen abzuleiten. Das erfordert Erfahrung in der ganzheit­lichen Beratung (Firma, Privat, Vermögen, Nachfolge – in unserem Beispiel speziell im Wertpa­pier­markt) sowie Augenmaß, Intuition und Menschen­kenntnis. Die KI kann das (noch) nicht, und der Unter­nehmer hat mangels Zeit wahrscheinlich nicht die nötige Erfahrung. Sie sind als Berater also noch lange nicht „ersetzt“! Doch Ihre Bedeutung für den Unter­neh­mer­kunden verschiebt sich. Und an dieser Stelle sollte die Vergütung mitziehen.

Die Preis­mo­delle müssen umstruk­tu­riert werden!

Ich bin überzeugt, dass die Finanz­in­stitute in Zukunft viel klarer zwischen drei Leistungen unter­scheiden werden (müssen), die heute oft noch in Positionen wie Depot­gebühr oder Produkt­marge vermischt sind:

  • Verwaltung 
  • Trans­aktion 
  • Beratung  

Die Verwaltung beinhaltet hier sowohl die technische Infra­struktur mit Systemen, Verwahrung und regula­to­ri­schen Pflichten als auch die laufende Betreuung. Und damit zum Beispiel die Überwa­chung von Depots und das Vornehmen kleiner Anpas­sungen, wenn nötig. Bei der Trans­aktion geht es um die tatsäch­liche Umsetzung von Käufen etc.

Beratung schließlich ist der Moment, in dem Sie für den Unter­neh­mer­kunden Infor­ma­tionen einordnen und abwägen, Empfeh­lungen aussprechen und für diese Empfeh­lungen einstehen. Hier ist es auch, wo Sie sich als wichtiger Sparrings­partner profi­lieren können, der dem Unter­nehmer auch mal wider­spricht und Alter­na­tiven empfiehlt. Das ist wichtiger, als Sie denken. Denn die aktuelle Generation genera­tiver KIs ist bekanntlich darauf trainiert, Nutzer-Ideen grund­sätzlich über den grünen Klee zu loben.

Deshalb kann gute Beratung jetzt sogar höhere Preise verlangen

Kein Unter­nehmer möchte für etwas bezahlen, was ohnehin die KI übernimmt – doch für echten mensch­lichen Mehrwert zahlt man gerne Premium. Das kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung bestä­tigen. Vor nicht allzu langer Zeit hatte ich ein offenes Gespräch mit unserer Anwältin Anja über genau dieses Thema. Denn als Gründer und Geschäfts­führer des Instituts für Unternehmer­Familien (IFUF) ist es nun mal auch meine Aufgabe, die anfal­lenden Kosten für das Unter­nehmen niedrig zu halten. Wenn mir eine KI also innerhalb weniger Sekunden relevante Geset­zes­texte und Urteile recher­chieren kann, für die ein Mitar­beiter der Kanzlei eventuell Stunden braucht, dann ist meine Präferenz eindeutig.

Doch damit verliert Anjas Kanzlei das IFUF noch lange nicht als Mandanten. Denn entscheidend ist, was sie mit ihren mehr als 25 Jahren Berufs­er­fahrung aus den gefun­denen Infor­ma­tionen macht. Passt das Urteil wirklich zum aktuellen Fall? Wie könnte man anhand des Urteils argumen­tieren? Und welche Risiken könnte diese Argumen­tation im Verfahren mit sich bringen? Für mich ist das Urteils­asym­metrie in Reinform. Und wenn sich Anja auf diese Arbeiten konzen­triert, dann zahle ich als Unter­nehmer auch gerne einen höheren Stundensatz für die persön­liche Beratung, wenn dafür der Satz für die Infor­ma­ti­ons­re­cherche dank KI verringert werden kann.

Diese Unter­neh­mer­logik ist 1 : 1 auf die Finanz­be­ratung übertragbar. Auch hier zahlen Unter­nehmer gerne mehr für eine Beratung, die ihnen einen echten mensch­lichen Mehrwert liefert. Stellen wir uns einen Berater mit kalku­la­to­ri­schen Vollkosten von 160.000 € im Jahr vor. Setzt sich das Finanz­in­stitut einen Jahres­erlös von 320.000 € je Berater zum Ziel, muss dieser Erlös über die abrechen­baren Kunden­stunden erwirt­schaftet werden. Nehmen wir an, dafür steht ein Drittel seiner jährlich 1.600 Arbeits­stunden zur Verfügung: rund 533 Stunden. Daraus ergibt sich ein kalku­la­to­ri­scher Stundensatz von 600 €. Zur reinen Kosten­de­ckung wären unter diesen Annahmen 300 € pro Stunde nötig; der Rest ergibt sich aus dem gesetzten Gewinnziel. 600€ pro abrechenbare Stunde klingt viel? Ist es aber nicht, vor allem nicht für echte Spitzen­be­ratung! Nach „zu viel“ fühlt es sich für den Unter­nehmer erst an, wenn in diese Zeit Tätig­keiten, Infor­ma­tionen und Bearbeitung fallen, die genauso gut die KI hätte erledigen können. Im harten Fall sogar die eigene KI des Unternehmers.

Gute Beratung kann sich selbst kannibalisieren

In dieser Logik steckt jedoch auch eine Heraus­for­derung für das Geschäfts­modell. Denn je besser die Beratung ist, desto weniger häufig muss beraten werden. Haben Sie erst mal das Depot aufgebaut, die Immobilien struk­tu­riert und die Nachfolge geklärt, dann ist beim Kunden nicht mehr viel akut zu tun. Und das bedeutet, dass in der Regel nach einem Jahr mit guten Berate­r­er­trägen zwei oder drei Jahre folgen werden, in denen weniger zu tun ist.

In diesem Zeitraum tragen die Einnahmen durch die Verwal­tungs­tä­tig­keiten das Geschäfts­modell. Trans­aktion und Beratung kommen nur dann ins Spiel, wenn tatsächlich eine Trans­aktion durch­ge­führt oder der Kunde aktiv beraten wurde. Und glauben Sie mir: Unter­nehmer merken es, wenn man ständig „künstlich“ neuen Beratungs­bedarf erzeugt, nur um Einnahmen für das Institut zu generieren.

Nicht das Volumen entscheidet, sondern das Mandat

Begonnen hat diese Artikel­serie mit dem Unter­nehmer, der sich fragte, warum der Kauf von 500 Aktien 10-mal so viel kosten sollte wie der Kauf von 50 Aktien. Aufgrund des Wegfalls der Infor­ma­tions- und Verar­bei­tungs­asym­metrie ließe sich eine solche lineare Kosten­stei­gerung auf Basis des Volumens heute kaum noch rechtfertigen.

Vielmehr denke ich, dass sich die zukünftige Preis­ge­staltung am Umfang des Mandats orien­tieren sollte, um dem Unter­nehmer noch vermit­telbar zu sein. Denn ein Unter­nehmer mit einem einfach struk­tu­rierten Depot braucht weniger Beratung als einer mit einem Unter­nehmen, mehreren Immobilien, verschie­denen Finan­zie­rungen, einer anste­henden Nachfolge und drei Famili­en­mit­gliedern. Dabei gehe ich bewusst nicht auf das eigent­liche Vermögen ein, denn es beschreibt nicht, wie anspruchsvoll der konkrete Fall ist. Wichtig ist, dass komplexe Ausgangs­lagen mehr Urteils­kraft, Abstimmung und Verant­wortung erfordern. So wird aus einer pauschalen Prozent­logik eine verständ­liche Leistungskalkulation.

Was das für Sie als Berater bedeutet

In diesem neuen Preis­modell werden Sie als Berater mehr denn je zum „Projekt­leiter des Kunden­falls“. Denn Sie brauchen nicht mehr jedes Spezi­al­thema selbst zu beherr­schen. Wichtiger ist, dass Sie komplexe Kunden­fälle umfassend verstehen, die richtigen Experten hinzu­ziehen und Ihre Erfahrung einbinden.

Die Heraus­for­derung aufseiten der Finanz­in­stitute ist, dass sie den Beratern dazu die richtige Ausbildung bieten  – weg vom reinen Fachwissen und hin zu mehr Projekt­steue­rungs­kom­petenz. Außerdem brauchen Berater die Freiheit, diese Leistung auch zu erbringen. Denn bei 100 bis 120 komplexen Kunden­ver­bünden pro Berater ist kaum ein Fall wie ein echtes Beratungs­projekt zu führen.

Aufseiten der Berater ist die Heraus­for­derung vor allem, dass der Fokus auf Ihnen als Person jetzt die Quali­täts­un­ter­schiede deutlich sichtbar macht. Der Unter­neh­mer­kunde braucht Sie nicht mehr als reines Binde­glied zu den Leistungen Ihrer Bank (Markt­zugang und Infor­ma­tionen). Er zahlt für einen Sparrings­partner, der sich auskennt und der richtige Entschei­dungen trifft – oder zumindest unter­stützt durch Vor‑, Auf- und Nachbe­reitung. Und dafür hinterher auch einsteht.

Der Unter­nehmer von heute stellt sich eine einfache Frage: Was kann mein Berater, was ich nicht auch mit Internet-Recherche und KI-Struk­tu­rierung selbst könnte? Und genau hier liegt Ihre Chance! Haben Sie auf diese Frage eine überzeu­gende Antwort, so werden Sie auch in Zukunft gute Preise für Ihre Leistungen aufrufen können. Nämlich dann, wenn Sie dem Kunden etwas bieten, was er so weder aus dem Internet noch von der KI bekommen kann.

Kontakt

Dirk Wiebusch
info@ifuf.de

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